Dem Andenken
an den Stifter dieses Parkes
Herrn Franz Xaver
Freiherrn von Mayr
aus Dankbarkeit gewidmet.
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Auszug aus dem Testament des Herrn
Franz Xaver Freiherrn von Mayr
geb. 29. September 1757, gest. 11. Mai 1838
Damit die Unterhaltung und die Aufsicht des
von mir angelegten Parkes in Penzing
fortgesetzt werde so solle landtäflich ein
verleibt werden, dass jeder Inhaber der
Herrschaft Penzing zu besagten Endzwecke
verbunden sei, jährl. 300 fl G. M. darauf
zu verwenden und die jährliche Rechnung
zur Einsicht des jeweiligen Herrn Pfarrers
in Penzing bey der herrschaftlichen Kanzley
aufzubewahren
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Entscheidung des k.k.n.ö. Ober-Landes
Gerichts vom 12. Mai 1853, Z. 3436
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Die Erhaltung des Parks in Penzing
ist eine Stiftung für immerwährende Zeiten
zu Gunsten der dortigen Gemeinde
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Laut Vergleiches vom 14. April 1853 hat die
Gemeinde Penzing gegen entsprechendes
Entgeld von der Guts Inhabung die Ver
pflichtung übernommen den Park dem
Willen des Stifters gemäss für immer
währende Zeiten in gutem Zustande
zu erhalten
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